Kosten

Die Kosten für einen Platz in unserer Kindereinrichtung setzen sich wie folgt zusammen:

 

Nach §17 KitaG Brandenburg haben Personensorgerechtigte einen Beitrag zu den Betriebskosten der Kindereinrichtung (Elternbeitrag) zu entrichten.

Erhebung und Höhe des Elternbeitrages ermittelt sich aus der jeweils gültigen mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie des Landkreises Spree-Neiße abgestimmten Elternbeitragsordnung und Elternbeitragstabelle des Vereins "Für's Leben lernen" e.V. 

 

Der festgesetzte Elternbeitrag ist monatlich zum 15. des lfd. Monats in voller Höhe einzuzahlen. 

 

Die beiden letzten Jahre vor der Einschulung sind für alle Kinder beitragsfrei. 

Ebenso beitragsfrei sind alle Kinder aus Familien, welche Sozialtransferleistungen erhalten oder deren Eltern nur über ein geringes Einfkommen verfügen. 

 

siehe dazu auch: 

Kita-Eltern-Beitragsentlastung

 

Für die Teilnahme an der Versorgung mit einer warmen Mittagsmahlzeit ist von den Personensorgeberechtigten ein Eigenanteil zum Essengeld in Höhe von  2,00 € pro Portion zu entrichten. 

Die Rechnungslegung erfolgt im Folgemonat durch den Verein "Für's Leben lernen" e.V. entsprechend der Anzahl der verbrauchten Portionen. 

Die Höhe des Eigenanteils kann sich aufgrund von Preisanpassungen durch den Essenanbieter verändern. 

 

Anspruchsberechtigte Familien haben zur Kostenübernahme die Möglichkeit, einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe an den Landkreis Spree-Neiße bzw. das zuständige Amt ihres Wohnortes zu stellen.

 

 

Alle genannten Summen unterliegen aktuellen Preisentwicklungen und können nach Erfordernis angepasst werden.