Aufnahme
Der Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss zur Aufnahme eines Kindes erfolgt in unserer Einrichtung durch die Kita-Leitung.Vor Aufnahme ist der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz zu klären.
- für Kinder der Großgemeinde Kolkwitz in der Hauptverwaltung,
Bereich Kindereinrichtungen/-tagesstätten, Berliner Str. 19, 03099 Kolkwitz.
Frau Ballaschk, Tel. 0355 2930016 oder
Frau Zachow, Tel. 0355 2930017
- für Kinder von außerhalb der Großgemeinde Kolkwitz bei dem zuständigen örtlichen Träger
Die ärztliche Bescheinigung
Vor Aufnahme muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass das Kind gesund ist, an keiner übertragbaren Krankheit leidet und auch sonst keine Bedenken für den Besuch in der Kindertagesstätte bestehen.
Diese Bescheinigung darf nicht älter als drei Tage sein.
Desweiteren benötigen wir vor Aufnahme des Kindes einen Nachweis über einen ausreichenden Schutz gegen eine Maserninfektion.